Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist eines der zentralen branchenübergreifenden Rechtsgebiete. Wir beraten Sie mit spezialisierten Expert:innen in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere:
- in allen Belangen des Individualarbeitsrechts: von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über die Gestaltung von Arbeitsverträgen, alle relevanten Fragen im Arbeitsverhältnis (z.B. Urlaub, Krankheit, Leistungsstörungen, Mutterschutz und Elternzeit, Teilzeitansprüche, Befristungsrecht, Vergütungsfragen, Schwerbehindertenrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement, Ermahnungen, Abmahnungen) bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Änderungskündigungen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge)
- im kollektiven Arbeitsrecht, zu allen Fragen im Betriebsverfassungsrecht einschließlich der Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen jedweder Art sowie Interessenausgleich und Sozialplänen;
ebenso in allen tarifvertraglich relevanten Themen - zu Fragen zum Betriebsrentenrecht
- in allen arbeits- und dienstvertragrechtlichen Fragen bei Umstrukturierungen und Umwandlungen (insbes. Verschmelzungen) einschließlich Betriebsübergänge
- bei der Begründung, Durchführung und Gestaltung sowie Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsleitern
- wir übernehmen zudem Ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, fungieren ebenso als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren.