Forderungsabwicklung / NPL / Insolvenz-und Sanierungsrecht
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Aspekten der Forderungsabwicklung. Dies beinhaltet insbesondere:
- die Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen
- die Abwicklung komplexer Kreditengagements.
- Die Sicherheitenverwertung und persönliche Vollstreckung im In- und Ausland beinhaltet die Überprüfung der Sicherungsrechte und die Vermögenslage des Schuldners unter rechtlichen und auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten und deren Durchsetzung.
Wir beantworten Ihnen alle Rechtsfragen zur Durchsetzung der Forderung gegen den Schuldner ab der Fälligstellung der Forderung. Wir bringen Licht in das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Beteiligten (Drittsicherungsgeber wie Bürgschaftsbanken, Sicherheitenpools, Erwerbsinteressenten etc.) und setzen Ihre Interessen, wenn nötig auch gerichtlich durch.
Wir vertreten Sie vor allen Landes- und Oberlandesgerichten sowohl in den gegen den Mandanten gerichteten Verfahren - insbesondere Zwangsvollstreckungsgegenklagen und Schadensersatzforderungen - sowie in den aktiven Verfahren, u.a. auf Titulierung von Forderungen.
Wir beraten und unterstützen Sie als Gläubiger zudem auch in allen Fragestellungen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierung, insbesondere zum StaRUG und zur Insolvenzordnung.
Und seit Kurzem bieten wir Ihnen in diesen Bereich auch eine komfortable Komplettauslagerung: mit unserem Managed Legal Service NPL, der hier sämtlichen Aufwand und die juristischen Fallstricke bei den Abwicklungsschritten von Ihnen fern hält.
Managed Legal Service NPL: Wir wickeln professionell für Sie ab.
Bereits im März zeigte das NPL-Barometer 2021 an: Der Wert notleidender Kredite könnte in Deutschland für 2022 auf bis zu 46,7 Milliarden Euro steigen.
Eine Entwicklung, die nicht nur die Bilanzen gefährdet, sondern gerade auch die internen Ressourcen in den Kreditabteilungen aufs Äußerste fordert. Denn parallel zum steigenden Volumen bei NPLs wachsen auch noch die Anforderungen an deren Bearbeitung (siehe insbesondere Einführung des StaRUG zum 01.01.2021).
Als erfahrene Experten und Abwickler auf diesem Gebiet haben wir deshalb eine spezielle Lösung entwickelt: die vollständige Bearbeitung der Engagements einschließlich der Sicherheitenverwertung und Vertretung gegenüber Dritten (auch gegenüber Bürgschaftsbanken und KfW). Profitieren Sie von unserer Expertise:
- Übernahme aller leistungsgestörter und gekündigter Kreditengagements
- Bearbeitung und Vertretung erfolgen durch hochspezialisierte Fachanwälte
- Erstellung von Abwicklungskonzepten (nach MaRiks Vorgaben)
- Informationsaustausch über gesicherte Cloudlösung (IDGard)
- Einbindung der Tätigkeit in das IKS der Bank
- Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben durch berufsrechtliche Standards der GRA (BRAO)
- Nutzung eines bundesweiten Maklernetzes zur bestmöglichen Verwertung
- Langjährige Erfahrung in der Auslagerungstätigkeit
Für detaillierte Informationen oder einen persönlichen Austausch sprechen Sie uns einfach direkt an.