Gesellschaftsrecht Umstrukturierung M&A
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen, ihre Organe und Gesellschafter in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts:
- Beratung bei der Gründung von Unternehmen, insbesondere zu Fragen der Rechtsformwahl
- Erstellung von Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen sowie Gesellschaftervereinbarungen
- Beratung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen („Board Room Advice“)
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie Mitgliederversammlungen
- Prüfung von Haftungsfragen
- Konzernrecht
- Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten, insbesondere in Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet traditionell das Genossenschaftsrecht. Wir beraten Genossenschaften aus allen Branchen, insbesondere Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie Kreditgenossenschaften, in allen genossenschaftsrechtlichen Fragen.
Wir beraten Sie ebenso bei Umstrukturierungen, beim Erwerb und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie bei Joint Ventures:
- Prüfung und Beratung bei der Wahl möglicher Gestaltungen
- Verschmelzungen, Spaltungen (Abspaltung, Aufspaltung, Ausgliederung) oder Rechtsformwechsel
- andere Umstrukturierungsvorgänge, wie z.B. Anwachsungsmodelle oder die Einbringung von (Teil-) Betrieben im Wege der Einzelrechtsnachfolge
Im speziellen und anspruchsvollen Bereich der Unternehmens- und Beteiligungserwerben („M&A“) umfasst unser Leistungsangebot:
- Begleitung und Durchführung der rechtlichen Due Diligence
- Entwurf und Begleitung der Verhandlungen von Kaufverträgen (Share-Deal / Asset-Deal) sowie Joint Venture-Verträgen
- Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten bei post M&A-Streitigkeiten, insbesondere Gewährleistungsfragen.