Aufsichtsrecht Compliance Datenschutz IT-Recht
Wir verfügen ebenso über langjährige Erfahrung in allen Fragen des Bankaufsichtsrechts sowie der Begleitung von internen und externen Prüfungen oder der Begleitung von aufsichtsrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene (Inhouse-)Schulungsangebote, Begleitung bei anlassbezogenenen Einzelfallprüfungen (z. B. Sonderprüfungen von Aufsichtsbehörden, interne Revisionsprüfungen) ebenso, wie ad hoc-Beratung im Falle von Durchsuchungen Ihrer Geschäftsräume im Rahmen von staatsanwaltlichen Ermittlungen sind nur einige Elemente unseres umfassenden Leistungsspektrums.
Immer mehr, schärfere und komplexere Anforderungen aus Gesetzen, Regularien und Standards zwingen Unternehmen zur Etablierung und stetigen Anpassung eines effizienten Compliance Managements.
Hier beraten wir insbesondere zu folgenden Punkten:
- Umsetzung von Anforderungen für die MaRisk- und WpHG-Compliance sowie Kapitalmarkt Compliance
- Fragen der bankinternen Aufbau- und Ablauforganisation
- Corporate Governance
- Projektbegleitung Auslagerung
- Prüfung von Auslagerungssachverhalten
- Begleitung der Erstellung von Risikoanalysen
- Vertragsgestaltung, inkl. Service Level Agreements
- Auslagerungsmanagement
- Schnittstelle zu Datenschutz und IT-Recht
- Beschwerdemanagement
Eine wichtigen Spezialbereich bildet hier das Geldwäschegesetz (GwG): Es legt den jeweils Verpflichteten (z.B. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen) umfangreiche Sorgfaltspflichten auf und droht bei Verstößen mit erheblichen Sanktionen, wie z.B. Verhängung von Bußgeldern.
Unsere Spezialisten sind Mitglieder des Arbeitskreises „Geldwäsche“ des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Daher stehen wir auch in Sachen Geldwäscheprävention im regelmäßigen Austausch mit der genossenschaftlichen Finanzgruppe, der Deutschen Kreditwirtschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Wir beraten in der Geldwäscheprävention insbesondere zu folgenden Punkten:
- Risikomanagement / Risikoanalyse / Interne Sicherungsmaßnahmen
- Dokumentationspflichten
- Kundenbezogene vereinfachte bzw. verstärkte Sorgfaltspflichten / Identifizierung / Legitimation
- Auskunftsersuchen / Herausgabeverlangen / Hausdurchsuchung
- Verdachtsfallmeldung / Anhaltepflicht / Verbot der Informationsweitergabe
Managed Legal Service: Hinweisgebersystem 360
Erfahren Sie in diesem Zusammenhang auch mehr über unseren Managed Legal Service Hinweisgebersystem 360 , der die Anforderungen der EU-Richtlinie „Whistleblower“ komfortabel und sicher für Sie erfüllt.
Datenschutzprüfung 360
Die beständige Ausweitung von Datenschutzbestimmungen führt parallel zu verstärkten Prüfungen – per Fragebogen oder mit Aufsichtsbeamten vor Ort. Diese Prüfungen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern beinhalten oftmals viele rechtliche Fallstricken. Mit unserem Service Datenschutzprüfung 360 unterstützen wir Sie hier professionell: vor, während und nach einer offiziellen Prüfung.
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Hausdurchsuchung 360
Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Dienstleister sind mitunter Ziel von Hausdurchsuchungen. Das ist nicht nur unangenehm für alle Beteiligten, sondern birgt auch viele juristische Gefahren. Mit unserem Service Hausdurchsuchung 360 unterstützen unsere Experten Sie an dieser Stelle: vor, während und gerade auch nach einer Hausdurchsuchung.
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Transparenzregister
Ab sofort müssen nahezu alle Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten verbindlich und aktiv in das Transparenzregister eintragen. Ein Formalität, die mitten im Alltagsgeschäft lästig ist, aber eindeutig erledigt werden muss. Wir als AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben dazu einen komfortablen Service entwickelt:
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Datenpanne
Wachsende Datenmengen bringen inzwischen wachsende Risiken mit sich. Dabei kann es in einzelnen Fällen, trotz Sorgfalt, zu kritischen Lücken z.B. bei Kundendaten kommen. Und diese Datenpannen erschüttern das Kundenvertrauen, zerstören die Reputation und ziehen mitunter erhebliche Strafen nach sich. Mit unserer Unterstützung begrenzen Sie mögliche Schäden vom ersten Moment an.
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Alle Themen rund um Datenschutz und IT-Recht unterliegt ebenfalls ständigen Änderungen und Entwicklungen, nicht zuletzt aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und der damit im Zusammenhang stehenden – insbesondere auch technischen - Fragestellungen. Mit der seit 2018 geltenden EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht hat, stellen sich zunehmend weitere rechtliche Herausforderungen. Zudem wurde dadurch der Fokus der Datenschutzaufsicht geschärft und neue Ordnungswidrigkeitstatbeständen geschaffen, denen es zu begegnen gilt.
Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich, außergerichtlich und gegenüber Datenschutzbehörden in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen und stehen Ihnen zudem mit der Vertretung bei Datenpannen und der Abwehr von daraus resultierenden Bußgeldern zur Seite. Planen Sie die Einführung neuer Systeme und/oder Prozesse? Wir unterstützen Sie hierbei gerne sowohl rechtlich, als auch interdisziplinär durch Einbeziehung unserer Kooperationspartner.