Geldwäsche-Bekämpfung

Sachverhalt
Am 28. Dezember 2025 hat die BaFin in ihrem Bericht „Risiken im Fokus der Aufsicht“ explizit auf die Risiken unzureichender Geldwäscheprävention hingewiesen. Diese umfassen Bereiche wie Terrorismusfinanzierung und illegale Finanztransfers, wobei auch Kryptowerte als potenzielle Risiken identifiziert wurden. Dazu kommt, dass die GwG-Immobilien-Verordnung, die seit 2020 in Kraft ist, durch das Bundesministerium der Finanzen am 15. Januar 2025 modifiziert wurde. Diese Änderungen, die am 17. Februar 2025 in Kraft treten, beinhalten unter anderem eine verdachtsunabhängige Meldepflicht für bestimmte Verpflichtete nach § 43 Abs. 1 GwG. Gleichzeitig wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität aufgrund politischer Entwicklungen vorerst auf Eis gelegt. Schließlich veröffentlichte die BaFin am 13. Januar 2025 einen Fachartikel, der aus Sonderprüfungen resultierende Erkenntnisse zusammenfasst und aufzeigt, dass viele Unternehmen im Finanzsektor erhebliche Mängel in der Umsetzung der Geldwäscheprävention aufweisen.

Rechtliche Bewertung
Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Geldwäscheprävention bergen erhebliche rechtliche Implikationen. Die von der BaFin aufgezeigten Risiken und Mängel verdeutlichen die Notwendigkeit einer stringenten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention. Die Änderungen der GwG-Immobilien-Verordnung führen zu einer Ausweitung der Meldepflichten, was eine Anpassung interner Prozesse und Schulungen erfordert, um Compliance sicherzustellen. Das Scheitern des Gesetzes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bedeutet, dass es vorerst keine neue zentrale Behörde zur Koordination dieser Maßnahmen geben wird, was die Eigenverantwortung der Unternehmen erhöht. Die in den BaFin-Sonderprüfungen festgestellten Mängel, wie fehlende Kontrollpläne und unzureichende Risikoanalysen, könnten zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen oder Bußgeldern führen, wenn sie nicht behoben werden. Unternehmen müssen daher ihre internen Kontrollsysteme und Risikomanagementprozesse sorgfältig überprüfen und anpassen.

Fazit
Unternehmen im Finanzsektor sollten dringend ihre Geldwäschepräventionsmaßnahmen überprüfen und an die neuesten regulatorischen Anforderungen anpassen. Dazu gehört insbesondere die Berücksichtigung der BaFin-Risikoanalyse bei der eigenen Risikobewertung sowie die Umsetzung der neuen Meldepflichten der GwG-Immobilien-Verordnung. Es ist ratsam, interne Prozesse zu auditieren und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult sind, um die Vorschriften zu erfüllen. Darüber hinaus sollten Unternehmen wachsam auf zukünftige regulatorische Entwicklungen reagieren und sich auf mögliche Änderungen vorbereiten. Schließlich ist es entscheidend, die von der BaFin identifizierten Mängel in der Geldwäscheprävention zu adressieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner:

 

Dr. A. Dominik Brückel

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