Sachverhalt
Am 29. November 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überarbeitete Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz (GwG) herausgegeben. Diese sollen ab dem 1. Februar 2025 gelten und beinhalten wesentliche Änderungen und Präzisierungen. Die Aktualisierung steht im Zusammenhang mit den auf EU-Ebene beschlossenen Rechtsakten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die eine EU-weite Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben anstreben. Zu den maßgeblichen Rechtsakten gehören die Verordnungen (EU) 2023/1113, 2024/1620 und 2024/1624 sowie die neugefasste Richtlinie (EU) 2015/849.
Rechtliche Bewertung
Die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin adressieren mehrere Kernbereiche der Geldwäscheprävention. Insbesondere werden die Risikomanagementvorgaben erweitert, indem Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung getrennt analysiert und dokumentiert werden sollen. Dies erfordert eine differenzierte Risikoanalyse durch die Verpflichteten. Auch die Rolle des Geldwäschebeauftragten wird präzisiert, wobei nun auch der Stellvertreter im Ausland tätig sein kann, solange er im Vertretungsfall seine Aufgaben im Inland erfüllt. Die Verpflichtungen für Whistleblowing-Systeme werden ebenfalls konkretisiert, um den unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Fristen zur Aktualisierung von Kundendaten, die je nach Risikokategorie der Kunden gestaffelt werden. Die BaFin hebt hervor, dass bei Verdachtsmeldungen unverzüglich gehandelt werden muss, wobei eine Meldung spätestens am nächsten Werktag erfolgen sollte.
Fazit
Die aktualisierten AuA der BaFin stellen die Verpflichteten vor neue Herausforderungen, die eine Anpassung der internen Prozesse erfordern. Institute sollten die Änderungen sorgfältig analysieren und ihre Compliance-Strategien entsprechend anpassen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Risikoanalyse, der Einhaltung der neuen Vorgaben zur Verdachtsmeldung sowie den geänderten Anforderungen an den Geldwäschebeauftragten gewidmet werden. Die frühzeitige Implementierung geeigneter Systeme und Verfahren wird entscheidend sein, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und die Effizienz des Geschäftsbetriebs zu wahren. Es wird erwartet, dass die BaFin die Umsetzung der neuen Vorgaben genau überwachen und bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen wird. Ein flexibler und anpassungsfähiger Ansatz in der Compliance-Strategie ist daher unerlässlich.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. A. Dominik Brückel
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