Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Geldwäscheprävention

Künstliche Intelligenz, insbesondere Machine Learning, eröffnet neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Geldwäscheprävention. Durch den Einsatz von KI können komplexe Datenanalysen durchgeführt werden, die es ermöglichen, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Besondere Anwendungsmöglichkeiten bestehen in der automatisierten Kundenidentifizierung und Ausweisüberprüfung, im Transaktionsmonitoring durch Echtzeitüberwachung, in der Risikobewertung durch Analyse von Risikofaktoren und im Verdachtsmeldewesen. Die KI kann auf Basis von Algorithmen lernen, Muster erkennen und Vorhersagen treffen, ohne dass alle möglichen Szenarien vom Programmierer vorgegeben werden müssen.

Der Einsatz von KI in der Geldwäscheprävention ist mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. Die BaFin fordert, dass KI-Systeme transparent und nachvollziehbar sind. Entscheidungen müssen plausibel erklärt werden können, um den Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) gerecht zu werden. Bei der automatisierten Kundenidentifizierung gelten strenge Anforderungen, um Manipulationsversuche zu verhindern. Der Entwurf der Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung (Gw VideoIdentV-E) regelt die Nutzung von Video-Identifizierungsverfahren, wobei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Gleichwertigkeit des Sicherheitsniveaus prüfen muss. Zudem verlangt die Rechtssprechung, dass Risikofaktoren, auch solche, die nicht explizit gesetzlich genannt sind, berücksichtigt werden, sofern sie präzisiert und veröffentlicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss im Einklang mit der DSGVO erfolgen, Diskriminierung ist zu vermeiden.

Künstliche Intelligenz bietet erhebliche Vorteile in der Geldwäscheprävention, indem sie Prozesse effizienter gestaltet und die Genauigkeit bei der Erkennung und Meldung von verdächtigen Aktivitäten verbessert. Dennoch ist der Einsatz von KI-Systemen nicht ohne rechtliche Herausforderungen und Risiken. Verpflichtete sollten sicherstellen, dass alle Systeme transparent und nachvollziehbar sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Menschliche Kontrolle und stichprobenartige Überprüfungen bleiben unverzichtbar, um die Integrität und Sicherheit der Prozesse zu gewährleisten. KI kann die menschliche Expertise sinnvoll ergänzen, darf jedoch nicht als vollständiger Ersatz betrachtet werden. Ein ausgewogenes Zusammenspiel von Technologie und menschlicher Aufsicht ist entscheidend für eine erfolgreiche und rechtskonforme Geldwäscheprävention.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. A. Dominik Brückel
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