Die BaFin hat kürzlich ihr Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft überarbeitet. Diese Aktualisierung, die bereits am 30. August 2024 in Kraft getreten sind, berücksichtigt nun auch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Institute, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen und bietet Banken die Möglichkeit, ihre internen Prozesse zu optimieren und sich auf die veränderten regulatorischen Anforderungen einzustellen.
Besonders im Hinblick auf die Einhaltung der MaRisk und die Integration von ZAG-Instituten ergeben sich neue Herausforderungen und Chancen. Banken sind nun gefordert, ihre Produktstrategien zu überdenken und innovative Lösungen zu entwickeln, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
Die betroffenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute müssen die neuen Vorgaben bis zum 1. Januar 2025 umsetzen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Randnummern 6 b), c) und 15 des Rundschreibens, die nun explizit auf die ZAG-MaRisk Bezug nehmen. Diese Aktualisierung spiegelt die fortlaufende Anpassung der regulatorischen Anforderungen an die sich wandelnden Marktbedingungen wider und unterstreicht die Bedeutung eines robusten Risikomanagements im Finanzsektor.
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