Die Europäische Union hat mit der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) einen Meilenstein für verantwortungsvolle Unternehmensführung gesetzt. Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umwelt in ihren globalen Lieferketten zu achten und Schäden vorzubeugen oder zu beheben. Ein zentrales Element dabei ist die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten, die weitreichende Konsequenzen für Unternehmen und Betroffene haben wird.
Vor kurzem hatten wir von AWADO RAG die Gelegenheit, mit Carolin Lennartz, Studentin des Wirtschaftsrechts (LL. B.) an der Hochschule Mainz, über die neue EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung als Thema ihrer Bachelorarbeit zu sprechen. In unserem gemeinsamen Interview erläuterte sie die Hintergründe und Ziele ihrer Bachelorarbeit in Bezug auf die "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" (CSDDD) und hob insbesondere Fragen zu der geplanten zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen hervor.
Das Interview mit der engagierten Studentin wurde zum Anlass genommen das Thema CSDDD und die zivilrechtliche Haftung in diesem Blogbeitrag näher zu beleuchten.
Doch was bedeutet die zivilrechtliche Haftung konkret? Unternehmen können künftig von Betroffenen auf Schadensersatz verklagt werden, wenn sie durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten Schäden an Menschenrechten oder der Umwelt verursacht haben. Dies gilt nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für das Verhalten von Tochtergesellschaften und Zulieferern in der gesamten Wertschöpfungskette. Betroffene erhalten damit erstmals die Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber europäischen Unternehmen vor Gerichten in der EU durchzusetzen - ein bedeutender Fortschritt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.
Die Haftungsregelung soll proaktiv ihre Wirkung entfalten. So soll sie Unternehmen dazu anhalten, ihre Sorgfaltspflichten ernst zu nehmen und Risiken frühzeitig zu minimieren. Gleichzeitig schafft sie Anreize, bei eingetretenen Schäden mit Betroffenen zusammenzuarbeiten und für Abhilfe zu sorgen. Für Unternehmen bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Nachhaltigkeit und Menschenrechte werden zu einem haftungsrelevanten Thema, das in Unternehmensstrategie und Risikomanagement integriert werden muss.
Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in dem eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen ist, geht die CSDDD mit der zivilrechtlichen Haftung deutlich weiter. Während das LkSG lediglich Bußgelder bei Verstößen vorsieht und die Haftung auf den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer beschränkt, gibt die CSDDD Betroffenen eigene Klagemöglichkeiten und erfasst die gesamte Wertschöpfungskette. Deutsche Unternehmen müssen sich zusätzlich also auf eine erhebliche Ausweitung ihrer Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken einstellen.
Insgesamt ist die CSDDD im europäischen Rechtsraum ein Schritt zu mehr Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Die zivilrechtliche Haftung verleiht den Sorgfaltspflichten Durchsetzungskraft und stärkt die Rechte von Betroffenen. Für Unternehmen bedeutet sie einen Kulturwandel und die Notwendigkeit, Prozesse und Strategien anzupassen. Gleichzeitig bietet sie die Chance, durch verantwortungsvolles Handeln Vertrauen und Reputation aufzubauen und langfristig erfolgreich zu sein. Es bleibt spannend zu beobachten, wie die Umsetzung in nationales Recht erfolgt und welche Auswirkungen die Haftungsregeln in der Praxis auf Unternehmen und Betroffene haben werden.
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