Die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft wird regelmäßig auch durch Insolvenzverwaltungen mit der Wahrnehmung dortiger Interessen im Rahmen der Geltendmachung von Massensprüchen beauftragt. Hier haben wir insbesondere Erfolge bei der Verfolgung immobilienrechtlicher Ansprüche, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich erzielt.
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Für den Insolvenzverwalter besteht die Pflicht, die der Insolvenzmasse zuzurechnenden Ansprüche geltend zu machen und im Zweifel prozessual und im Vollstreckungswege durchzusetzen. Dies greift häufig in die komplexe Rechtslage der dinglichen Sicherungsrechte aus Grundpfandrechten und Eigentumsrechten ein. Nicht selten führt dies zur Notwendigkeit der Klärung dinglicher Rangverhältnisse und Durchführung von Immobiliarvollstreckungsmaßnahmen. Die RAG verfügt über langjährige Erfahrung in dieser komplexen Rechtsmaterie und ist insoweit der geeignete Partner für die Geltendmachung derartiger Ansprüche.
Ihr Ansprechpartner:
Thorsten Jähne
+49 511 9574 5483 * thorsten.jaehne@awado-rag.de