Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vorgelegt. Damit soll die seit 2020 bei der FIU angewandte Praxis rechtlich abgesichert und die Rechtssicherheit für die FIU und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat in ihrer Stellungnahme (vgl. https://die-dk.de/themen/stellungnahmen/dk-stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-starkung-der-risikobasierten-arbeitsweise-der-zentralstelle-fur-finanztransaktionsuntersuchungen/) darauf hingewiesen, dass der risikobasierte Ansatz nicht nur für die zuständigen Behörden, sondern auch für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz gilt.
Der Gesetzentwurf zielt vor allem darauf ab, mit dem stetig wachsenden Aufkommen an Verdachtsmeldungen umzugehen. Die DK plädiert jedoch für eine angemessene Anpassung des § 43 GwG, um zum Beispiel den Verdachtsmeldungen zu geringfügigen Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel angemessen Rechnung zu tragen. Um die durch die Einführung des sogenannten „all crimes approach“ verursachten Verdachtsmeldungen ohne Konsequenzen zu vermeiden, schlägt die DK vor, einen auf die tatsächlich relevanten Straftaten beschränkten Vortatenkatalog in § 43 Abs. 1 GwG einzufügen.
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