Menschen machen Fehler. Und selbst die besten Unternehmen sind daher nicht immun gegen Fehlverhalten. Umso wichtiger, dass mutige Personen diese aufdecken, bevor großer Schaden entsteht.
„Whistleblower sind wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Missstände, also zum Beispiel Gesetzesverstöße rechtzeitig aufdecken können“, erklärt unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. A. Dominik Brückel. Zu deren Schutz trat 2021 eine neue Richtlinie in Kraft, die die Installation eines anonymisierten Hinweisgebersystems zwingend vorschreibt.
Doch wie kann diese Vorgabe einfach und elegant gelöst werden?
Unsere AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat speziell für diesen Zweck das sogenannte Hinweisgebersystem 360 entwickelt. Alle Schritte werden dabei technisch unterstützt und durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten betreut: von der Meldungsbearbeitung über eine Erstbewertung bis zu einer zur eventuell nötigen externen Untersuchung oder gar juristischen Weiterverfolgung.
Wie das alles konkret funktioniert und welche Vorteile das System bietet, erklärt unser Experte im Video.