Der Deutsche Bundestag hat mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG)die Umstellung des Transparenzregisters vom Auffangregister hin zu einem Vollregister beschlossen. Durch dieses Gesetz soll die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter vorangetrieben und mehr Transparenz über Rechtseinheiten und ihre wirtschaftlich Berechtigten geschaffen werden.
Es besteht somit ein unmittelbarer Handlungsbedarf!
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