Sanktionen infolge des Ukraine-Krieges

Auf einen Blick:

 

1. Sanktionen gegen Russland 

Zusammen mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) machen wir auf die besondere Sanktionslage aufmerksam. Diese ist für die Wirtschaft insgesamt relevant, aber auch speziell für nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Unternehmen, wie zum Beispiel Kreditinstitute, Immobilienmakler oder gewerbliche Güterhändler. Bitte beachten Sie die jüngsten Entwicklungen bei der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG).

 

EU-Sanktionen (https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/international-relations/restrictive-measures-sanctions_de?etrans=de#helpdesk - bitte nutzen Sie bei Bedarf den angebotenen Übersetzer) sind restriktive Maßnahmen, die ein wesentliches Instrument der EU darstellen, u.a. um auf aktuelle Krisen zu reagieren. Die EU-Kommission stellt auf der verlinkten Seite eine Liste der aktuell verhängten Sanktionen auch als PDF-Datei zur Verfügung. 

 

2. Besondere Hinweise der FIU zu geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen 

In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten. Weiterführende Informationen der FIU in diesem Zusammenhang finden Sie hier: Sanktionen gegen Russland.

 

Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum, bei der Darstellung des Sachverhaltes den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen und folgenden Indikator zu verwenden: B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.

 

Für Rückfragen insbesondere zu geldwäscherechtlichen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihre direkten Ansprechpartner

Dr. A. Dominik Brückel

+49 69 6978-3295
dominik.brueckel@awado-rag.de